Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) ist nach Art. 90 des Grundgesetzes Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird demnach in Bundesverwaltung geführt. Entsprechend ist der Bund Kostenträger für alle baulichen Maßnahmen (Sanierung und Neubau) an den Bundesfernstraßen. Alle Planungen von Bundesautobahnen sind mit dem Bund abzustimmen, der letztendlich die Genehmigung zur Realisierung erteilt.
Noch bis 2019 war der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) für Planung, Bau und Unterhaltung aller Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen zuständig. Die Zuständigkeit für die Planung und Realisierung des Ausbaus der B224 zur A52 fällt aber nun in den Zuständigkeitsbereich der neu gegründeten Autobahn GmbH des Bundes. Straßen.NRW ist weiterhin für alle Bundesstraßen verantwortlich.
Zur Projektseite A52 der Autobahn GmbH des Bundes
Das Bauvorhaben A52 fällt in die Zuständigkeit von Bund und Land (s.o.). Es kommt allerdings nicht oft vor, dass eine Bundesautobahn direkt durch einen Siedlungskern gebaut werden soll. Entsprechend kommt der Beteiligung der betroffenen Stadt eine besondere Bedeutung zu. Dies erfolgt nicht zuletzt durch die Tatsache, dass die heutige B 224 wichtige Funktionen im städtischen Verkehrsnetz wahrnimmt, die in Zukunft durch eine neue städtische Verbindungsstraße auf dem Tunnel erfolgen müssen.
Zudem bietet sich der Stadt Gladbeck eine einmalige Gelegenheit, die getrennten Stadtteile städtebaulich zusammenzuführen und damit eine qualitative Aufwertung für die Gesamtstadt zu erzielen. Dazu bilden die angrenzenden Flächen zusammen mit der Tunneldecke den Planungsraum "37° Nordost - Gladbeck wächst zusammen“, dessen Entwicklung eine strategische Planungsaufgabe für das nächste Jahrzehnt sein wird.